Ringen um Lärmschutzmaßnahmen für künftigen U3 - Endbahnhof Gebersdorf und Busbahnhof Gebersdorfer Straße
Daß die Bedenken der Anwohner des künftigen Endbahnhofs Gebersdorf der U3 nicht ernst genommen werden, kann man wirklich nicht behaupten. So fand die erneute Vorstellung der Planung im August d.J. unter der Leitung des neuen Baureferenten, Daniel Ulrich, sowie weiteren Teilnehmern aus Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, U-Bahnbauamt und VAG statt.
Hauptthemen der wiederum von unserer Stadträtin Katja Strohhacker moderierten Veranstaltung waren:
- der Lärmschutz im gesamten Bereich des künftigen Endbahnhofs Gebersdorf der U3 sowie
- die Anbindung der U-Bahnhaltestelle an verschiedene Buslinien, die in einem Busbahnhof an der Gebersdorfer Straße „gebündelt“ werden.
Aktuelle Verkehrsplanung im Hinblick auf Busverkehr:
Im Vergleich zur ursprünglichen Verkehrsplanung wird die für die Buslinien aus dem Landkreis Fürth geplante Bushaltestelle in der Gebersdorfer Straße (soll überwiegend zum Aussteigen aus den Bussen dienen und ein kurzes Umsteigen in die U-Bahn ermöglichen) weiter in Richtung Rothenburger Straße verlegt. Dadurch wird der Abstand der Haltestelle zu den nächstgelegenen Anwohnern vergrößert, die Lärmbelastung für die Anwohner verringert. Die Endhaltestellen der Busse liegen östlich der Gebersdorfer Straße. Die Zufahrt erfolgt in Höhe der Einmündung Zirndorfer Straße, wobei durch eine gesteuerte Lichtsignalanlage ein zügiger Verkehrsablauf sichergestellt wird. Grundsätzlich werden die Bushaltestellen und der Busbahnhof nur für das örtliche Linienbusnetz genutzt. Die Nutzung durch Fernbusse ist definitiv nicht vorgesehen.
Schallschutz im Bereich der Gebersdorfer Straße:
Die schalltechnischen Untersuchungen für die zu erwartenden Straßenverkehrsgeräusche ergaben, daß ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen entsteht. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wände) im Nahbereich der betroffenen Gebäude scheiden aufgrund räumlicher Enge zwischen Gebersdorfer Straße und den Grundstücksgrenzen aus. Es können deshalb nur Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Schallschutzfenster mit Lüftungseinrichtungen) realisiert werden, wozu die Stadt zu gegebener Zeit auf die Eigentümer zugehen wird.
Lärmschutzmaßnahmen entlang künftiger Wende- / Abstellanlage:
Südlich entlang der Wende- und Abstellanlage der U-Bahn ist eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,0 m vorgesehen. Ausgenommen ist der westliche Bereich der Wendeanlage, etwa ab der Hälfte des Sportplatzes, da hier der Abstand der Gebäude so groß ist, daß der maßgebende Immissionsrichtwert unterschritten wird und daher eine weitere Ausdehnung der Lärmschutzmaßnahmen, wie beispielsweise die von Seiten der Bürger angeführte Einhausung der offenen Streckenabschnitte, aus zuschußrechtlichen Gründen nicht geleistet werden kann. Eine Detailbetrachtung im Rahmen der anstehenden Planungen wurde jedoch zugesichert.
Zu erwartender Lärm während der Bauphase:
Trotz frühzeitigem Bau der Lärmschutzwand und zusätzlichem temporärem Aufsatz ist es nicht für alle Bauphasen möglich, die Beeinträchtigungen unter den Grenzwerten der AVV Baulärm zu halten. Es entsteht ein Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen. Die Stadt sichert den Bürgern ein entgegenkommendes Verhalten zu. Die zulässigen täglichen Arbeitszeiten von 7 – 20 Uhr werden eingehalten. Nur bei besonderen Erschwernissen wären Ausnahmen erforderlich. Die Planungen zur Gestaltung des Umfelds des U-Bahnhofes und des Busbahnhofes sind eingeleitet. Erste Ergebnisse sind voraussichtlich noch zum Ende dieses Jahres zu erwarten. Grundsätzlich soll der Gestaltungsspielraum, den das Planfeststellungsverfahren zuläßt, auch zur Verbesserung der Lärmsituation genutzt werden. Angestrebter Baubeginn soll im Jahr 2016 sein.
Auch wenn die vorgelegte Planung einige Verbesserungen zeigte, blieben dennoch Wünsche und Vorschläge der Anwohner offen, wie z.B.:
- Zur weiteren Verringerung der Lärmbelastung (An-/Abfahrten und Standgeräusche der Busse beim Aus- und Zusteigen aus/in die Busse) Ausstieg der Fahrgäste für alle Linien (außer Linie 67) in den Busbahnhof verlegen
- Künftige U-Bahn Ausgänge mit Lärmschutzmatten (Lochwänden) verkleiden
- Lärmschutzwände höher als 2 m erstellen und/oder diese im oberen Bereich mit in Richtung Lärmquelle gebogenen Aufsätzen versehen
- Verlängerung der Lärmschutzwände bzw. entsprechende lärmschützende Gestaltung anderer vorgesehener Wände/Zäune (z.B. Ballfangzaun).
Für das Frühjahr 2015 wurde ein weiteres Bürgerinformationsgespräch in Aussicht gestellt.
Dem Verkehrsausschuß lag in seiner Sitzung am 25.09.2014 im Zusammenhang mit der Planung des Endbahnhofs der U3 ein Beschlußantrag zum künftigen Busbahnhof in der Gebersdorfer Straße vor, der in dieser Form auch beschlossen wurde:
„Sachverhalt (kurz):
Im Zuge der Verlängerung der U3 nach Gebersdorf ist an der dortigen Endhaltestelle ein Busbahnhof für den Linienverkehr erforderlich. Die vorgelegte Planung ist Teil der U-Bahn Maßnahme und wird in die Planfeststellung zum Bau des Bahnhofes Gebersdorf integriert. Der U-Bahnhof ist auf dem Gelände des ehemaligen Kohlenlagers der US – Streitkräfte Ecke Gebersdorfer Straße / Rothenburger Straße in einfacher Tiefenlage geplant. Der darüber liegende Busbahnhof dient der Verknüpfung der Buslinien aus den Stadtgebieten Nürnberg und Fürth sowie dem Landkreis Fürth mit der U-Bahn. Die derzeitige Schätzung der Kosten beläuft sich auf 4,53 Mio. Euro, die zusätzlichen Kosten für den besonderen Straßenausbau im Wasserschutzgebiet konnten noch nicht benannt werden. Die Finanzierung erfolgt durch den U-Bahnbau. Die Planung wurde den Anliegern erläutert, Bedenken wurden hinsichtlich des Schallschutzes geäußert. Für die weitere Planung wurden Verbesserungen in Aussicht gestellt.
Beschlußvorschlag
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Gebersdorfer Straße - Busbahnhof als Teil der Oberflächenplanung zum U-Bahnhof Gebersdorf, Vpl-Plan Nr. 2.1943.2.3 vom 17.02.2010 mit letzter Änderung vom 05.08.2014, und empfiehlt, ggf. die notwendigen Grundstücksgeschäfte durchzuführen.“