HainbergFoto: Umweltamt / Presseamt Stadt Nürnberg
 
Das Umweltamt weist zu Beginn der Frühjahrsaison auf die wichtigsten Auflagen im Naturschutzgebiet Hainberg hin. In der engeren Kernzone (Zone A) dürfen nur die Wege benutzt werden. In der weiteren Kernzone (Zone B) gilt das Wegegebot nur in der Brutzeit vom 1. April bis 30. Juni. Im gesamten Naturschutzgebiet sind Hunde an die Leine zu nehmen. Grillen ist überall verboten. Wer diese Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
 

Der Hainberg liegt im Westen von Nürnberg und umfasst die größte zusammenhängende Sandmagerrasenfläche Nordbayern. Er ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen und bietet mit seinem Mosaik aus Dünen, Magerwiesen, Heiden und parkähnlichen Landschaften vielfältige Rückzugsorte mittlerweile selten gewordener Tiere und Pflanzen.
Hier finden bodenbrütende Arten wie die Heidelerche im Frühjahr noch Möglichkeiten, in Ruhe ihre Nachkommen groß zu ziehen. Das schillernde Silbergras und der auffällig gefleckte Sandlaufkäfer sind weitere Arten, die auf den offenen Sandflächen ideale Lebensbedingungen finden. Schafe, fleißige vierbeinige Landschaftspfleger, sind im Einsatz diese wertvollen Flächen auf Dauer zu erhalten.
Auch für viele Menschen ist der Hainberg ein beliebtes Naherholungsgebiet. Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz bietet ein weites Wegenetz gute Möglichkeiten der Freizeitnutzung. Damit diese beiden sehr wichtigen Funktionen des Hainbergs erhalten bleiben können ist Rücksichtnahme der Hainberg-Besucher vor allem in der Zeit der Vogelbrut außerordentlich wichtig.